Pressemitteilung
Von der Kennzeichenerfassung über „Künstliche Intelligenz“ bis hin zum Schwerpunkt „Gesundheit“ – Bei der 98. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder (DSK) standen viele aktuelle Themen auf der Tagesordnung
Auf ihrer 98. Sitzung am 6. und 7. November 2019 in Trier hat die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder (DSK) eine Reihe von Entschließungen und Beschlüssen gefasst. Die Bandbreite der Themen reichte dabei von der Kritik an einer massenhaften automatisierten Erfassung von Kfz-Kennzeichen bis hin zur Verabschiedung eines Positionspapiers betreffend den datenschutzgerechten Einsatz von Künstlicher Intelligenz.
Einen weiteren Schwerpunkt bildete der Gesundheitsbereich. Angesichts der fortschreitenden Digitalisierung des Gesundheitswesens fordert die DSK mit Blick auf die damit verbundenen Risiken sicherzustellen, dass - unabhängig von der Größe medizinischer Einrichtungen - Patientendaten nach dem Stand der Technik geschützt werden. Auch Gesundheitswebseiten und –Apps müssen die in sie gesetzten Erwartungen an Vertraulichkeit gewährleisten. In einem „Whitepaper“ (Sammlung von Empfehlungen) wurden für den Einsatz von Messenger-Diensten im Krankenhausbereich zudem technische Anforderungen zusammengestellt, die als Grundlage weiterer Diskussionen dienen sollen.
Darüber hinaus erteilte die DSK Prüfaufträge, bspw. hinsichtlich der mit dem Einsatz von Sprachassistenzsystemen verbundenen Datenschutzfragen, an die entsprechenden Arbeitskreise und beschloss Verhaltensregelungen zur besseren Abstimmung und Zusammenarbeit mit den europäischen Aufsichtsbehörden.
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit im Saarland, Frau Monika Grethel, zog am Ende der Konferenz ein positives Fazit und führte aus: „Der zunehmende Umfang der Tagesordnungen der Datenschutzkonferenz sowie die Vielzahl der unterschiedlichen Themenschwerpunkte zeigen deutlich, dass die voranschreitende Digitalisierung nahezu alle Lebensbereiche berührt und eine immer neue Auseinandersetzung mit datenschutzrechtlichen Fragenstellungen notwendig macht. Für die Datenschutzbeauftragten ist es daher unerlässlich, technische Entwicklungen und ihre Auswirkungen frühzeitig zu erkennen und sich mit diesen kritisch auseinander zu setzen. Aufgabe der Datenschutzbehörde ist es, Risiken (im Vorfeld) zu erkennen und diesen entgegen zu treten, ohne dass Innovationschancen vergeben werden.“