Anwendungshinweise zur DSGVO
Auslegungshilfen zum neuen Datenschutzrecht
Zum 25. Mai 2018 wird die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wirksam. Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz - DSK) veröffentlicht zu verschiedenen Datenschutzthemen der DSGVO sogenannte „Kurzpapiere“, die eine erste Orientierung für die Anwendung der DSGVO im praktischen Vollzug geben sollen.
Folgende Kurzpapiere sind bislang veröffentlicht und stehen nachfolgend zum Download zur Verfügung:
Hinweise zur Nutzung der Kurzpapiere
Die Kurzpapiere dürfen – ohne Rückfrage bei einer Aufsichtsbehörde – kommerziell und nicht kommerziell genutzt, insbesondere vervielfältigt, ausgedruckt, präsentiert, verändert, bearbeitet sowie an Dritte übermittelt oder auch mit eigenen Daten und Daten Anderer zusammengeführt und zu selbständigen neuen Datensätzen verbunden werden, wenn der folgende Quellenvermerk angebracht wird:
„Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz). Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0)."
Merkblätter
Vorlagen / Muster
Hinweise zum Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten, Art. 30 DSGVO
Jeder Verantwortliche und jeder Auftragsverarbeiter erstellen und führen ein Verzeichnis aller Verarbeitungstätigkeiten mit personenbezogenen Daten.
Dieses Verzeichnis betrifft sämtliche ganz oder teilweise automatisierte Verarbeitungen sowie nicht-automatisierte Verarbeitungen personenbezogener Daten, die in einem Dateisystem gespeichert sind oder gespeichert werden sollen. Für jede einzelne Verarbeitungstätigkeit ist eine Beschreibung nach Maßgabe des Art. 30 DSGVO anzufertigen.
In den nachfolgenden Dokumenten erhalten Sie weitere Informationen und Hinweise zum Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DSGVO.
Datenschutzgesetze
Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
Das Bundesdatenschutzgesetz können Sie unter nachfolgendem externen Link abrufen:
Saarländisches Datenschutzgesetz (SDSG)
Das Saarländische Datenschutzgesetz (SDSG) können Sie unter nachfolgendem externen Link abrufen: