Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Seit dem 1. April 2016 ist Monika Grethel die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit im Saarland. Sie leitet das Unabhängige Datenschutzzentrum Saarland.

Organisation
Geschäftsverteilungsplan
Dem Geschäftsverteilungsplan können Sie weitere Informationen über die Dienststelle der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit entnehmen.
UDZ_GVP.pdfGeschäftsverteilungsplan des Unabhängigen Datenschutzzentrum Saarland (Stand: 1. Juli 2024)
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Organigramm
Dem Organigramm der Dienststelle der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit können Sie die Themenschwerpunkte und die Leiter der jeweiligen Referate entnehmen.
UDZ_Organigramm.pdfOrganigramm des Unabhängigen Datenschutzzentrum Saarland (Stand: 1. Februar 2024)
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Aufgaben
Stellung und Aufgaben der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit
Die Landesbeauftragte für Datenschutz überwacht die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften sowohl bei den öffentlichen Stellen des Saarlandes als auch bei den nicht öffentlichen Stellen, die ihren Sitz im Saarland haben, und sichert hierdurch das Grundrecht der Bürger auf informationelle Selbstbestimmung. Darüber hinaus nimmt sie die Aufgabe der Landesbeauftragten für Informationsfreiheit des Saarlandes wahr.
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit berät die öffentlichen und nicht öffentlichen Stellen und gibt Empfehlungen zur Verbesserung des Datenschutzes und zu Fragen zur Informationsfreiheit.
Jedermann, der sich durch die Datenverarbeitung in seinen Rechten verletzt sieht, kann sich unmittelbar an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit wenden und darf nicht deswegen benachteiligt oder gemaßregelt werden. Des Weiteren kann sich auch jeder, der sein Recht auf Informationszugang durch eine öffentliche Stelle des Saarlandes als verletzt ansieht, an die Landesbeauftragte wenden.
Im Rahmen der Wahrnehmung ihrer Befugnisse stehen der Landesbeauftragten umfassende Auskunfts-, Einsichts- und auch Zutrittsrechte gegenüber den ihrer Kontrolle unterliegenden Stellen zu. Stellt die Landesbeauftragte Verstöße gegen datenschutzrechtliche Vorschriften oder (technische/organisatorische) Mängel bei der Verarbeitung personenbezogener Daten fest, so kann sie Maßnahmen zur Beseitigung anordnen. Ebenso kann die Landesbeauftragte bei Verstößen gegen das Recht auf Informationszugang dies bei den zuständigen öffentlichen Stellen beanstanden.
Zudem ist die Landesbeauftragte im Rahmen ihrer Zuständigkeit als Datenschutzaufsichtsbehörde zuständige Verwaltungsbehörde zur Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten.
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit wird vom Landtag für 6 Jahre gewählt und ist diesem zugeordnet, aber in ihrer Tätigkeit unabhängig. Durch die Gründung des Unabhängigen Datenschutzzentrums Saarland wurde eine Dienststelle geschaffen, die außerhalb der bekannten Behördenstruktur angesiedelt ist, um die Einflussnahme auf Entscheidungen zu vermeiden und den Datenschutz zu stärken.
Weitere Datenschutzstellen im Saarland
Datenschutzbeauftragter der Katholischen Kirche der Diözesen Trier und Speyer
Für die Evangelische Kirche im Rheinland, die Evangelische Kirche von Westfalen, die Lippische Landeskirche und die Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe e.V.
Datenschutzbeauftragter der Evangelischen Kirche der Pfalz
Stellenausschreibungen
Stellenausschreibungen bei der Dienststelle der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit - Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit – Unabhängiges
Datenschutzzentrum Saarland – überwacht die Einhaltung der datenschutzrechtlichen
Vorschriften bei öffentlichen und nicht öffentlichen Stellen im Saarland. Hierbei
unterstützt sie die Bürgerinnen und Bürger bei der Wahrnehmung ihrer Rechte, berät
und kontrolliert Daten verarbeitende Stellen und sanktioniert datenschutzrechtliche
Verstöße. Darüber hinaus unterstützt sie Bürgerinnen und Bürger bei der
Durchsetzung ihrer Ansprüche auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem
Saarländischen Informationsfreiheitsgesetz.
Bei der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit ist zum
nächstmöglichen Zeitpunkt die unbefristete Stelle für die
Leitung des Referats „Technischer und organisatorischer Datenschutz“ (m/w/d)
zu besetzen. Eine Planstelle der Besoldungsgruppe A 15 oder eine vergleichbare
Stelle der Entgeltgruppe E 15 TV-L steht zur Verfügung. Soweit die
beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, erfolgt die Einstellung im
Beamtenverhältnis.
Ihr zukünftiges Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen
• Beratung und Unterstützung von Unternehmen, öffentlichen Stellen und
anderen Verantwortlichen in Fragen des technischen und organisatorischen
Datenschutzes
• Entwicklung und Prüfung von technischen und organisatorischen Maßnahmen
zur Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und anderer
relevanter Rechtsvorschriften
• Erstellung von Leitlinien, Empfehlungen und Stellungnahmen zu aktuellen
technischen Datenschutzthemen• Prüfung und Bewertung von Datenschutz-Folgenabschätzungen und
technischen Konzepten
• Vertretung der Behörde in landeseigenen, nationalen und europäischen
Gremien sowie die Mitgestaltung von Standards und Richtlinien
• Durchführung von Vor-Ort-Prüfungen und Audits bei Verantwortlichen und
Auftragsverarbeitern
• Begleitung technischer Entwicklungen im Bereich der Künstlichen Intelligenz
• Sie führen Mitarbeitende und leiten das Team.
Ihr Anforderungsprofil
• Wissenschaftlicher Hochschulabschluss (Diplom, Master oder gleichwertiger
Abschluss), vorzugsweise in Informatik, Rechtswissenschaften,
Rechtsinformatik oder einer vergleichbaren Fachrichtung
• Mehrjährige Berufserfahrung im Bereich Datenschutz, IT-Sicherheit oder in
einem verwandten Bereich
• Fundierte Kenntnisse der DSGVO, des Bundesdatenschutzgesetzes und
anderer einschlägiger Rechtsnormen,
• Ausgeprägte technische Kenntnisse, insbesondere im Bereich IT-
Sicherheitsmaßnahmen, Verschlüsselungstechnologien, Pseudonymisierung
und Anonymisierung, Netzwerksicherheit und Privacy-/Datenschutz-
Engineering
• Wertschätzende Führungskompetenz
• Sehr gute kommunikative Fähigkeiten, insbesondere die Fähigkeit, komplexe
Sachverhalte verständlich zu vermitteln
• Hohes Verantwortungsbewusstsein, Entscheidungsfähigkeit und
Durchsetzungsvermögen
• Gute Englischkenntnisse in Wort und Schrift
• Wünschenswert, aber keine Voraussetzung: Erfahrung in der IT- und
SystemadministrationWas wir bieten
• Eine verantwortungsvolle und vielseitige Tätigkeit in einer gesellschaftlich
relevanten Behörde
• Die Möglichkeit, an der Gestaltung und Weiterentwicklung des Datenschutzes
aktiv mitzuwirken
• Ein modernes und familienfreundliches Arbeitsumfeld mit flexiblen Arbeitszeiten
• Soweit die Anstellung im Beschäftigungsverhältnis erfolgt, richten sich die
Vergütung und die sozialen Leistungen nach dem Tarifvertrag für den
Öffentlichen Dienst der Länder (TV-L).
Erwartet wird die grundsätzliche Bereitschaft zur Durchführung einer
Sicherheitsüberprüfung nach dem Saarländischen Sicherheitsüberprüfungsgesetz
(SSÜG), die zum Umgang mit Verschlusssachen berechtigt.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung
bevorzugt berücksichtigt.
Im Rahmen der tatsächlichen Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und
Männern und der gesetzlichen Maßgabe, die Unterrepräsentanz von Frauen innerhalb
des Geltungsbereichs des bestehenden Frauenförderplans zu beseitigen, besteht ein
besonderes Interesse an der Bewerbung von Frauen.
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen sind spätestens drei Wochen nach
Veröffentlichung zu richten an den
Landtag des Saarlandes
Referat II.1 – Personal, Haushalt und Organisation
Franz-Josef-Röder-Straße 7
66119 Saarbrücken
Für Auskünfte fachlicher Art steht Ihnen bei der Landesbeauftragten für Datenschutz
und Informationsfreiheit Herr Gisch (Tel. 0681/94781-0, E-Mail:poststelle@datenschutz.saarland.de) und für verfahrensrechtliche Fragen Herr Dietz
(Bewerbungen@landtag-saar.de) zur Verfügung.
Die Bewerbungsunterlagen werden innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des
Auswahlverfahrens vernichtet, sofern nicht eine Herausgabe geltend gemacht wird.
Auf die Übersendung von Originalen, Klarsichthüllen und Schnellheftern sollte daher
verzichtet werden. Eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen ist nur bei
gleichzeitiger Einsendung eines ausreichend frankierten und adressierten
Rückumschlags möglich. Die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehenden
Kosten werden nicht erstattet.
Sofern Sie im öffentlichen Dienst tätig sind, wird um eine schriftliche
Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in Ihre Personalakte gebeten.
Die Informationen über die Erhebung personenbezogener Daten nach Art. 13 DSGVO
können der Homepage des Unabhängigen Datenschutzzentrums Saarland unter
www.datenschutz.saarland.de, Bereich „Über uns – Stellenausschreibungen“
entnommen werden oder in Papierform beim Unabhängigen Datenschutzzentrum
Saarland, Fritz-Dobisch-Straße 12, 66111 Saarbrücken, angefordert werden.
- Stellenausschreibung vom 20.02.2025
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Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit überwacht als unabhängige Aufsichtsbehörde die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften bei allen öffentlichen und nicht-öffentlichen (privaten) Stellen im Saarland.
Als engagierte Rechtsreferendarinnen bzw. – referendare lernen Sie ein Spezialrechtsgebiet kennen, das im Hinblick auf die rasante Entwicklung der Informationstechnik und die damit verbundenen Risiken für das Recht auf informationelle Selbstbestimmung unseren Alltag immer mehr begleitet.
Sie haben insbesondere die Gelegenheit Einblick in folgende Bereiche zu erhalten:
- Beratung von Bürgern in Fragen des Datenschutzrechts, insbesondere im Hinblick auf Art, Umfang und Geltendmachung von Betroffenenrechten;
- Beratung öffentlicher und nicht-öffentlicher Stellen im Hinblick auf Fragen des materiellen Datenschutzrechts;
- Entwerfen von Stellungnahmen zu Gesetzesvorhaben mit datenschutzrechtlichen Implikationen;
- Durchführung anlassloser und anlassbezogener (Vor-Ort)Kontrollen;
- Erlass von Anordnungen zur Beseitigung festgestellter Verstöße;
- Durchführung von Bußgeldverfahren.
Wenn Sie Interesse haben, schicken Sie uns bitte Ihre aussagekräftige Bewerbung mit tabellarischem Lebenslauf sowie einer Zeugniskopie der ersten juristischen Staatsprüfung. Bitte geben Sie dabei auch an, in welchem Zeitraum die Ausbildung in der jeweiligen Stage stattfinden soll.
Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Diese Informationen beziehen sich auf Bewerbungsverfahren für Stellenausschreibungen bei der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Für die Verarbeitung personenbezogener Daten sind die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit – Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland - und der Landtag des Saarlandes gemeinsam verantwortlich (Art. 26 DSGVO).
Name und Kontaktdaten der Verantwortlichen:
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit –
Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland
Fritz-Dobisch-Straße 12
66111 Saarbrücken
Landtag des Saarlandes
Franz-Josef-Röder-Str. 7
66119 Saarbrücken
Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragten:
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit –
Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland
Die behördliche Datenschutzbeauftragte
Fritz-Dobisch-Straße 12
66111 Saarbrücken
Tel.: 0681 / 947 81 43
E-Mail: bdsb@datenschutz.saarland.de
Landtag des Saarlandes
Die/der behördliche Datenschutzbeauftragte
Franz-Josef-Röder-Str. 7
66119 Saarbrücken
Tel.: 0681 / 5002 317
E-Mail: datenschutz@landtag-saar.de
Umfang der Verantwortlichkeit
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit – Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland - verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten allein zur Durchführung einer Auswahlentscheidung. Die organisatorische Abwicklung des Bewerbungsverfahrens, die Vorbereitung der Vorstellungsgespräche und die Kommunikation mit den Bewerbern wurden nach § 16 Abs. 7 SDSG vollständig auf die Verwaltung des Landtags übertragen.
Zweck der Verarbeitung, Rechtsgrundlage für die Verarbeitung und Speicherungsdauer
Die Erhebung und Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt für Zwecke der Durchführung des Bewerbungs- einschließlich Auswahlverfahrens. Sie sind weder gesetzlich noch vertraglich dazu verpflichtet, uns ihre Daten zu übermitteln. Da wir im Bewerbungsverfahren jedoch Angaben zu Ihrer Person benötigen, ist die mögliche Folge einer Nichtbereitstellung, dass wir Sie als Bewerberin oder Bewerber nicht berücksichtigen können. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung beruht auf Artikeln 6 Absatz 1 Buchstabe b und 88 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutzgrundverordnung – DSGVO) in Verbindung mit § 22 Absatz 1 des Saarländischen Datenschutzgesetzes und den §§ 95 bis 102 des Saarländischen Beamtengesetzes.
Sollten Sie nicht eingestellt werden, werden Ihre personenbezogenen Daten gelöscht, wenn der Rechtsweg gegen eine entsprechende Entscheidung des Landtages des Saarlandes ausgeschöpft ist (Abschluss des Bewerbungsverfahrens). Im Falle Ihrer Einstellung werden die von Ihnen zur Verfügung gestellten Daten zur Durchführung des Beschäftigungsverhältnis weiterverwendet.
Ihre Rechte
Sie haben das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO über die bei uns über Sie gespeicherten Daten, das Recht auf Benachrichtigung nach Artikel 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Artikel 20 DSGVO.
Darüber hinaus haben Sie das Recht, der Verarbeitung Ihrer Daten zum Zweck der Bewerbung jederzeit zu widersprechen (Artikel 21 Absatz 1 DSGVO). Das wird dann jedoch zur Folge haben, dass Sie in einem Auswahlverfahren nicht mehr berücksichtigt werden können.
Als gemeinsame Anlaufstelle für die Geltendmachung der Betroffenenrechte fungiert die für Personalangelegenheiten zuständige Abteilung des Landtags des Saarlandes:
Landtag des Saarlandes
Personalabteilung
Franz-Josef-Röder-Str. 7
66119 Saarbrücken
E-Mail: poststelle@landtag-saar.de
Ihnen steht des Weiteren nach Artikel 77 DSGVO ein jederzeitiges Beschwerderecht über rechtswidrige Datenverarbeitung bei der Aufsichtsbehörde zu.
Anschrift der Aufsichtsbehörde:
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit - Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland
Fritz-Dobisch-Straße 12
66111 Saarbrücken.
Erreichbarkeiten:
Tel.: 0681 / 947 81 0
Fax: 0681 / 947 81 29
E-Mail: poststelle@datenschutz.saarland.de