Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder hat am 19. Oktober 2021 den Beschluss gefasst: Verarbeitungen des Datums „Impfstatus“ von Beschäftigten durch die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber.
Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder hat am 19. Oktober 2021 den Beschluss gefasst: Verarbeitungen des Datums „Impfstatus“ von Beschäftigten durch die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber.
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