Abschaffung der Informationsfreiheit auf Bundesebene völlig falscher Weg!
Erfurt, 28.03.2025
Im Rahmen der zurzeit laufenden Koalitionsverhandlungen von CDU, CSU und SPD auf Bundesebene findet sich in dem Verhandlungspapier der Arbeitsgruppe 9 (Bürokratierückbau, Staatsmodernisierung, Moderne Justiz) die Forderung, dass das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) in der bisherigen Form abgeschafft werden soll. „Diese Absicht kritisieren die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland (IFK) und ich als ihr Vorsitzender deutlich! Wir brauchen in diesen Zeiten nicht weniger, sondern gerade mehr Transparenz und dafür ein modernes Gesetz“, so Thüringens Informationsfreiheitsbeauftragter Tino Melzer, der in diesem Jahr IFK-Vorsitzender ist.
Das IFG hat sich im Rahmen einer wissenschaftlichen Evaluierung bewährt. Es ist in Deutschland etabliert und im demokratischen Teilhabeprozess nicht mehr wegzudenken. Nicht nur für Journalistinnen und Journalisten ist es ein wertvolles Instrument, um an Informationen zu gelangen. Auch die Bürgerinnen und Bürger nutzen ihr Recht auf Informationszugang, um sich selbst – gerade in Zeiten der Verbreitung von Fake News und gezielter Desinformation –umfassend zu informieren. Das Bundesamt für Verfassungsschutz warnt vor den von Desinformation ausgehenden Gefahren für die freiheitliche demokratische Grundordnung in Deutschland. Dass dadurch auch unbequeme Informationen ans Licht kommen und einer öffentlichen Auseinandersetzung zugänglich gemacht werden, ist Ausdruck einer starken und wehrhaften Demokratie. So kann es gelingen, Missstände aufzudecken und zu beseitigen.
Das Recht auf Informationszugang bietet nicht nur die Möglichkeit der Kontrolle, sondern trägt auch aktiv dazu bei, das Vertrauen der Menschen in staatliches Handeln dadurch zu stärken, dass Informationen transparent zur Verfügung gestellt werden. Auf europäischer Ebene ist es ein in Artikel 42 der Europäischen Grundrechtecharta verbrieftes Bürgerrecht. Der Bund sollte nicht hinter europäische Standards zurückfallen. „Der damals gewollte Paradigmenwechsel zur Einführung eines Bundes-IFGs würde durch den jetzigen Vorschlag zur Abschaffung einen massiven Rückschritt bedeuten!“, so Melzer.
Die IFK fordert von den Parteivorständen der CDU, CSU und SPD, den Vorschlag zur Abschaffung des Informationsfreiheitsgesetzes auf Bundesebene nicht aufzugreifen. Das gilt auch für eine Ersetzung des Gesetzes durch andere, möglicherweise schwächere Auskunftsansprüche. Stattdessen ist das bestehende Informationsfreiheitsgesetz des Bundes zu einem modernen Transparenzgesetz mit automatischen Veröffentlichungspflichten weiterzuentwickeln.
Tino Melzer
Vorsitzender der Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland
und
Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Pressestelle/Öffentlichkeitsarbeit
Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz
und die Informationsfreiheit
Häßlerstraße 8
99096 Erfurt
www.tlfdi.de
Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten des Bundes und der Länder (IFK)
Die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland (IFK) ist ein Zusammenschluss der Informationsfreiheitsbeauftragten des Bundes und der Länder mit dem Ziel, das Recht auf Informationszugang zu fördern und gemeinsam für seine Fortentwicklung einzutreten. Die IFK tagt in der Regel zweimal jährlich in öffentlicher Sitzung. Der Konferenz gehören die Informationsfreiheitsbeauftragten des Bundes und der Länder an, die ein Informationsfreiheitsgesetz oder ein vergleichbares Gesetz haben. Dies sind derzeit die Länder Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein.
Die Arbeitsweise der IFK ist in einer Geschäftsordnung geregelt.
Pressemitteilung vom 28.03.2025: Abschaffung der Informationsfreiheit auf Bundesebene völlig falscher Weg!
Handreichungen / Orientierungshilfen
Entschließungen der IFK
Entschließung zwischen der 47. und 48. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland
47. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland am 27.11.2024 in Leipzig
46. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland am 05.06.2024 in Dresden
Entschließung zwischen der 45. und der 46. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland vom 4. Juni 2024
45. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland am 07.11.2023
44. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland vom 14. Juni 2023
42. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland vom 30. Juni 2022
41. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten am 3. November 2021
40. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland am 2. Juni 2021
37. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland vom 12. Juni 2019
36. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland vom 16. Oktober 2018
Grundsatzpositionen der Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit
33. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland vom 13. Juni 2017
Entschließung zwischen der 32. und der 33. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland vom 24. April 2017
32. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland vom 2. Dezember 2016
31. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland vom 15. Juni 2016
Entschließung zwischen der 30. und der 31. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland vom 28. April 2016
Entschließung der Informationsfreiheitsbeauftragten des Bundes und der Länder vom 4. Dezember 2015
30. Konferenz der Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten vom 30. Juni 2015 in Schwerin
29. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten vom 9. Dezember 2014
28. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten vom 17. Juni 2014
27. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten vom 28. November 2013
26. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten vom 28. Juni 2013
25. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten vom 27. November 2012
24. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten vom 12. Juni 2012
23. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten vom 28. November 2011
22. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten vom 25. Mai 2011
21. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten vom 14. Dezember 2010
20. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten vom 25. Juni 2010
Externer Link zur Entschließung: Informationsfreiheit bei öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten
19. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten vom 16. Dezember 2009 in Hamburg
18. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten vom 24. Juni 2009 in Magdeburg
Protokolle der IFK
Einladungen / Tagesordnungen
Arbeitskreis Informationsfreiheit (AKIF)
Die Sitzungen der Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland werden von dem Arbeitskreis der Informationsfreiheitsbeauftragten vorbereitet.
Zudem bietet dieser Arbeitskreis die Möglichkeit, sich über aktuelle Entwicklungen, Fragestellungen und Probleme länderübergreifend auszutauschen.
Der Arbeitskreis tagt zweimal jährlich unter wechselndem Vorsitz.
Die Sitzungen des Arbeitskreises sind grundsätzlich öffentlich und die Protokolle werden im Internet veröffentlicht.