zum Gesetzentwurf der Bundesregierung: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes (BR-Drs. 72/24; BT-Drs. 20/10859)
Die unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder nehmen als Datenschutzkonferenz (DSK) gemeinsam zu dem Vorschlag der Institutionalisierung der DSK sowie weiterer im Gesetzentwurf der Bundesregierung enthaltener Vorschläge Stellung.
Über den vorliegenden Gesetzentwurf hinaus besteht aus Sicht der DSK weiterer Änderungsbedarf. Diesen hat die DSK in einer Stellungnahme zur Evaluierung des BDSG vom 2. März 2021 ausführlich beschrieben. Auf diese Stellungnahme wird verwiesen. In der vorliegenden Stellungnahme beschränkt sich die DSK daher auf diejenigen Punkte, in denen der Änderungsbedarf am dringlichsten ist.