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Deutsche Datenschutzaufsichtsbehörden beteiligen sich an europaweiter Prüfaktion zum Recht auf Löschung
Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat heute seine europaweite koordinierte Durchsetzungsmaßnahme „Coordinated Enforcement Framework“ (CEF) für das Jahr 2025
gestartet. Aus Deutschland beteiligen sich mehrere Datenschutzaufsichtsbehörden an der Initiative, die in diesem Jahr die Umsetzung des Rechts auf Löschung gemäß Art. 17 DSGVO in den Blick nimmt. Insgesamt nehmen 32 Datenschutzaufsichtsbehörden aus Europa teil.
Der EDSA hat auf Vorschlag des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg die Umsetzung des Rechts auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“) als Thema seiner vierten koordinierten Aktion ausgewählt.
Das Recht auf Löschung ist eines der am häufigsten ausgeübten Betroffenenrechte und eines, zu dem bei den Datenschutzaufsichtsbehörden viele Beschwerden eingehen. Ziel dieser koordinierten Aktion ist es unter anderem, die Umsetzung dieses Rechts in der Praxis zu bewerten. Dies wird anhand eines gemeinsam erarbeiteten Fragebogens beispielsweise durch die Analyse und den Vergleich der von verschiedenen Verantwortlichen eingerichteten Verfahrensweisen erfolgen. Dadurch sollen die wichtigsten Punkte bei der Einhaltung dieses Rechts ermittelt sowie ein Überblick über bewährte Verfahrensabläufe gewonnen werden.
Meike Kamp, Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit und 2025 Vorsitzende der Datenschutzkonferenz: „Das Recht auf Löschung ist ein zentraler Pfeiler desDatenschutzes, da es Personen die Möglichkeit in die Hand gibt, die weitere Verarbeitung ihrer Daten beim Verantwortlichen tatsächlich zu beenden. Mit der koordinierten Prüfung nehmen die europäischen Datenschutzaufsichtsbehörden in den Blick, wie gut das wichtige Recht auf Löschung in der Praxis umgesetzt wird und wo es noch hakt.“
Kerninstrument der gemeinsamen Initiative ist ein europaweit abgestimmter Fragebogen zur Umsetzung des Rechts auf Löschung durch Verantwortliche. In Deutschland nehmen die Landesdatenschutzaufsichtsbehörden aus Baden-Württemberg, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz sowie die Bundesbeauftragte teil.
Die Ergebnisse der gemeinsamen Initiative werden im Rahmen des EDSA analysiert und nach Abschluss in einem Bericht veröffentlicht. Die koordinierte Aktion zum Recht auf Löschung ist die vierte Initiative im Rahmen des CEF, das darauf abzielt, die Durchsetzung der Datenschutzgrundverordnung und die Zusammenarbeit zwischen Datenschutzbehörden innerhalb der EU zu verbessern. Frühere koordinierte Aktionen befassten sich mit dem Recht auf Auskunft (2024), der Benennung und der Rolle von Datenschutzbeauftragten (2023) sowie der Nutzung von Cloud-Diensten durch den öffentlichen Sektor (2022).
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Über die Datenschutzkonferenz:
Die Datenschutzkonferenz besteht aus den unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes
und der Länder. Sie hat die Aufgabe, die Datenschutzgrundrechte zu wahren und zu
schützen, eine einheitliche Anwendung des europäischen und nationalen Datenschutzrechts
zu erreichen und gemeinsam für seine Fortentwicklung einzutreten. Dies geschieht
namentlich durch Entschließungen, Beschlüsse, Orientierungshilfen, Standardisierungen,
Stellungnahmen, Pressemitteilungen und Festlegungen.
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