Pressemitteilung der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder vom 27. März 2025

Grundrechte wahren: Datenschutzkonferenz beschließt Forderungen an die künftige Bundesregierung

Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat auf ihrer 109. Konferenz am 26. und 27. März in Berlin zentrale Eckpunkte für eine freiheitliche und grundrechtsorientierte digitale Zukunft beschlossen. Die künftige Bundesregierung müsse die Digitalisierung in Europa voranbringen und eine menschenzentrierte Datennutzung sicherstellen, heißt es in dem Papier.

Die Eckpunkte der Datenschutzkonferenz:
 

  1. Gesetzgebungsprojekte zur Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes und zum Beschäftigtendatenschutz finalisieren
    Für das Bundesdatenschutzgesetz fordert die Datenschutzkonferenz unter anderem eine zentrale Zuständigkeitsregelung bei bundesweiten Sachverhalten und die Institutionalisierung der DSK mit einer Geschäftsstelle. Wichtige Aspekte eines Beschäftigtendatenschutzgesetz sind Regelungen zum Einsatz von algorithmischen Systemen am Arbeitsplatz und zu den Grenzen der Verhaltens- und Leistungskontrolle.
     
  2. Systematische Grundrechtechecks bei der Fortentwicklung der modernen Sicherheitsarchitektur durchführen
    Die zunehmende Nutzung von Gesichtserkennung, automatischen Datenanalysen und Künstlicher Intelligenz durch Sicherheitsbehörden erfordert eine grundrechtssensible und verfassungskonforme Gesetzgebung. Die Bundesregierung muss daher systematisch die Vereinbarkeit neuer Sicherheitsgesetze mit den Grundrechten prüfen und dabei die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sowie die europäische Gesetzgebung beachten.
     
  3. Bessere Abstimmung von EU-Digitalrechtsakten und DSGVO
    Die DSK sieht erheblichen Verbesserungsbedarf bei der Harmonisierung europäischer Digitalrechtsakte wie KI-Verordnung und Data Act mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Ein kohärenter Rechtsrahmen ist essenziell für die Rechtssicherheit und den effektiven Grundrechtsschutz.
     
  4. Produktive Rahmenbedingungen für KI, Forschung und Innovation im Einklang mit dem Datenschutz gesetzgeberisch gestalten
    Viele innovative Vorhaben in Wirtschaft, Verwaltung und Politik könnten mithilfe von Daten und Künstlicher Intelligenz vorangebracht werden. Dabei müssen die Rechte derjenigen gewahrt bleiben, um deren Daten es geht. Die DSK fordert die Schaffung gesetzlicher Regelungen für Forschung und KI-Entwicklung sowie unabhängige Aufsichtsstrukturen und behördlich kontrollierte Reallabore.
     
  5. DSK-Kriterien für Souveräne Clouds berücksichtigen und Datenschutzcockpit ausbauen
    Die DSK appelliert an die Bundesregierung, die von ihr aufgestellten Kriterien für Souveräne Clouds zu berücksichtigen und das Datenschutzcockpit zur Kontrolle und Transparenz der Datenverarbeitung weiter auszubauen. Eine moderne Verwaltung muss digitale Souveränität und Datenschutz gleichermaßen gewährleisten.
     

Meike Kamp, Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit und 2025 Vorsitzende der Datenschutzkonferenz:

„Datenschutz ist ein zentrales Fundament der Demokratie und Basis für freie Meinungsäußerungen und politische Teilhabe. Datennutzung und Datenschutz müssen Hand in Hand gehen. Angesichts der Debatte in den Koalitionsverhandlungen um neue Befugnisse für die Sicherheitsbehörden zum Einsatz von Gesichtserkennung, anlassloser Vorratsdatenspeicherung und automatisierter Datenanalyse fordert die Datenschutzkonferenz eine klare Grenze: Mehr Befugnisse dürfen nicht auf Kosten der Grundrechte gehen. Die künftige Bundesregierung ist daher dringend aufgefordert, bei der Erweiterung polizeilicher und nachrichtendienstlicher Befugnisse grundrechtssensibel und verfassungskonform zu handeln. Nur so lassen sich Sicherheit und Freiheit in einer digitalen Gesellschaft in Einklang bringen.

Unser Appell an die künftige Bundesregierung: Wir brauchen klare gesetzliche Vorgaben für den Datenschutz in der Arbeitswelt, eine bessere Abstimmung europäischer Digitalgesetze und einen verpflichtenden Grundrechtecheck für Sicherheitsgesetze. Die Förderung von innovativen Technologien wie Künstlicher Intelligenz muss im Einklang mit unseren Werten gestaltet werden. Für die Modernisierung der Verwaltung braucht es digitale Souveränität und Datenschutz gleichermaßen.“

Weitere Ergebnisse der 109. DSK

Die Landesdatenschutzaufsichtsbehörden, die formelle Verfahren gegen das hinter ChatGPT stehende Unternehmen OpenAI eingeleitet hatten, haben sich auf die Einstellung und Abgabe der Verfahren an die irische Datenschutzaufsicht festgelegt. Die umfangreichen Erkenntnisse aus dem Prüfverfahren, die den Entwicklungsstand von ChatGPT im Jahr 2023 adressieren, werden der irischen Data Protection Commission (DPC) für deren weitere Arbeit zur Verfügung gestellt.

Die Datenschutzkonferenz verständigte sich außerdem, die Zusammenarbeit mit der Bundesnetzagentur im Rahmen der Durchsetzung des Digital Services Act durch eine schlanke Kommunikationsstruktur zu unterstützen.

Über die Datenschutzkonferenz

Die Datenschutzkonferenz besteht aus den unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder. Sie hat die Aufgabe, die Datenschutzgrundrechte zu wahren und zu schützen, eine einheitliche Anwendung des europäischen und nationalen Datenschutzrechts zu erreichen und gemeinsam für seine Fortentwicklung einzutreten. Dies geschieht namentlich durch Entschließungen, Beschlüsse, Orientierungshilfen, Standardisierungen, Stellungnahmen, Pressemitteilungen und Festlegungen.

 

Presse-Kontakt:
Vorsitz der Datenschutzkonferenz 2025
Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Telefon: +49 30 13889-123
E-Mail: presse(at)datenschutz-berlin.de
https://datenschutz-berlin.de/dsk2025.de
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