Pressemitteilung der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder vom 23. September 2024

DSK veröffentlicht Orientierungshilfe zur Datenverarbeitung im Zusammenhang mit funkbasierten Zählern vom 23. August 2024

Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat eine Orientierungshilfe zur Datenverarbeitung im Zusammenhang mit funkbasierten Zählern für Verbräuche wie Strom, Heizung, Warm- und Kaltwasser veröffentlicht.

Die digitale Erhebung und Verarbeitung der entsprechenden Verbrauchsdaten wird derzeit nach und nach flächendeckend funkgesteuert und fernablesbar umgesetzt. Dies ist nicht nur Folge der technischen Weiterentwicklung. Den Bürgerinnen und
Bürgern soll mit dieser Technik die Einsparung von Energie dadurch erleichtert werden, dass sie ihre Energieverbräuche genauer im Blick behalten können und nicht erst durch eine jährliche Abrechnung ihres Versorgers von diesen Kenntnis erlangen. Das
ist die Intention des europäischen Gesetzgebers, welche mit der Energieeffizienzrichtlinie (zumindest im Hinblick auf die Strom- sowie Heizungs- und Warmwasserzähler) festgeschrieben wurde. Durch das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG), die Verordnung
über Heizkostenabrechnung (HeizkostenV) und die Fernwärme- oder Fernkälte-Verbrauchserfassungs- und -Abrechnungsverordnung (FFVAV) wurde die Energieeffizienzrichtlinie mittlerweile in deutsches Recht umgesetzt.

Den Anlass der jetzt veröffentlichten Orientierungshilfe erläutert der Vorsitzende der DSK, der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Prof. Dr. Alexander Roßnagel: „Als Datenschutzbehörden stellen wir eine Verunsicherung im
Zusammenhang mit der funkbasierten Datenverarbeitung fest. Einerseits gilt dies für die Bürgerinnen und Bürger, die wissen wollen, wie ihre Verbrauchsdaten geschützt sind und wer diese Daten verwendet. Andererseits bestehen auch Unklarheiten bei
Eigentümerinnen und Eigentümern, WEG- und Hausverwaltungen sowie den Parteien von Mietverhältnissen, aber auch bei den Geräteherstellern, Energieversorgern und Ableseunternehmen selbst.“ Hintergrund der Verunsicherung ist auch, dass der spezifische (datenschutz-)rechtliche Regelungsrahmen je nach Energieart (Heizung und Warmwasser/Strom/Kaltwasser) unterschiedlich oder zum Teil gar nicht vorhanden ist.
In ihrer Orientierungshilfe möchte die DSK daher Fragen im Zusammenhang mit der Rechtmäßigkeit der funkgesteuerten Erhebung und Übermittlung der Verbrauchsdaten beantworten.

Über die Datenschutzkonferenz:
Die Datenschutzkonferenz besteht aus den unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder. Sie hat die Aufgabe, die Datenschutzgrundrechte zu wahren und zu schützen, eine einheitliche Anwendung des europäischen und nationalen Datenschutzrechts zu erreichen und gemeinsam für seine Fortentwicklung einzutreten. Dies geschieht namentlich durch Entschließungen, Beschlüsse, Orientierungshilfen, Standardisierungen, Stellungnahmen, Pressemitteilungen und Festlegungen.

Kontakt:
Vorsitz der Datenschutzkonferenz 2024
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
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