Presseinformation
Unionsweite Prüfung zur Ausgestaltung des Rechts auf Auskunft
Neben 27 weiteren Datenschutzaufsichtsbehörden im europäischen Wirtschaftsraum beteiligt sich das Unabhängige Datenschutzzentrum Saarland an einer koordinierten Prüfung im Rahmen des Coordinated Enforcement Framework (CEF) des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA).
Wie bereits in den Jahren 2022 und 2023 wird es auch in diesem Jahr eine koordinierte Prüfung des EDSA unter Beteiligung von 28 Datenschutzaufsichtsbehörden des europäischen Wirtschaftsraums geben, die sich auf die Einhaltung und Umsetzung des Auskunftsrechts gemäß Art. 15 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) konzentriert.
Das Auskunftsrecht ist ein zentrales Element des Datenschutzes und es ermöglicht den Bürgerinnen und Bürgern zu überprüfen, wie ihre personenbezogenen Daten von Unternehmen und Behörden verarbeitet werden. Zudem stellt es häufig den Ausgangspunkt dar, um weitere Betroffenenrechte der DSGVO, wie etwadas Rechtauf Löschung oder Berichtigung, auszuüben.
Im Rahmen des CEF wird den zur Prüfung ausgewählten Organisationen, im Saarland die Anbieter der Daseinsvorsoge, bspw. im Bereich Wasser und Energie, ein Fragebogen übersandt, der die prozesshafte Umsetzung des Rechts auf Auskunft in der Praxis zum Gegenstand hat. Die Fragen orientieren sich dabei an der vom EDSA veröffentlichten Leitlinie zum Auskunftsrecht. Nach Analyse der Ergebnisse werden die Datenschutzbehörden über weitere Aufsichts- und Durchsetzungsmaßnahmen entscheiden. Die Erkenntnisse aus der Prüfung werden zudem auf europäischer Ebene genutzt, um über Folgemaßnahmen zu entscheiden.
Ziel der koordinierten Prüfung ist es auf europäischer Ebene gemeinsame Maßnahmen zu fördern, die neben dem Ziel der Sensibilisierung und Informationsbeschaffung auch den Anstoß für gemeinsame Ermittlungen und Durchsetzungsmaßnahmen geben können. Der EDSA wird nach Abschluss der Maßnahme einen Bericht mit den Ergebnissen veröffentlichen.
Durch die Teilnahme am CEF kann das Unabhängige Datenschutzzentrum Saarland auf deutscher Ebene gemeinsam mit dem Bundes- und weiteren Landesdatenschutzbeauftragten dazu beitragen, das den regulatorischen Vorgaben zum Auskunftsrecht ordnungsgemäß Rechnung getragen wird. Mithilfe der aus der koordinierten Überprüfung gewonnenen Erkenntnisse können zudem Verbesserungspotenziale für die praxisorientierte Umsetzung der DSGVO identifiziert werden.
Weitere Informationen:
Pressemitteilung EDSA:
https://edpb.europa.eu/news/news/2024/cef-2024-launch-coordinated-enforcement-right-access_de
Pressemitteilung DSK:
https://www.datenschutzkonferenz-online.de/media/pm/2024-02-28_DSK-PM_CEF-2024-Auskunftsrecht.pdf
Leitlinie zum Auskunftsrecht:
Dokument zum Coordinated Enforcement Framework:
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